Natürliches und kindorientiertes Lernen muss seine Widerspiegelung auch in einer individuellen Bewertungsform finden. Anknüpfend an die Traditionen namhafter reformpädagogischer Bestrebungen der letzten einhundert Jahre soll dies durch umfassende verbale Entwicklungsberichte erreicht werden.
Für das Kind muss am Ende eines Schulhalbjahres deutlich werden, welche Fortschritte es selbst im Lernprozess gegenüber seinen zuvor erreichten Leistungen vollbracht hat, welchen Kenntniszuwachs es verzeichnen kann, wie sich seine Persönlichkeit verändert hat. Dies alles wird in einer verbalen Beurteilung eines jeden Schülers sehr viel deutlicher und motivierender, als es Zensierungen vermögen.
Deshalb soll die Leistungsbewertung in Form von ausführlichen halbjährlichen Lernentwicklungsberichten für jedes Kind erfolgen. Darin sollen Aussagen zu den Lerninhalten, den spezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten, zum Lernverhalten und dem Verhalten in der Gemeinschaft getroffen werden. Dabei soll besonders die spezifische Entwicklung des Kindes herausgearbeitet werden, das heißt: Maßstab für die Bewertung der Lernfortschritte des Kindes ist immer das Kind selbst und nicht der Vergleich mit einem fiktiv festgesetzten Durchschnittswert der jeweiligen Jahrgangsstufe.
Folgende Schwerpunkte sind für die Erstellung von Lernentwicklungsberichten wichtig:
prozessorientierte und ganzheitliche Leistungsbeurteilung mit Worten
Einlassen auf die Individualität des Lernenden und die ermutigende Begleitung seines Lernweges
ausgehend von den Stärken des Kindes zur Überwindung noch bestehender Schwierigkeiten motivieren
Zum Lernen und zu dessen Beschreibung gehört der Dialog.
Während des laufenden Schuljahres erfolgt die Leistungsbewertung ebenfalls verbal zu abgeschlossenen Tages- bzw. Wochenplanaufgaben, Projektarbeiten u.a., so dass Schüler und Eltern eine ständige Rückmeldung zum Leistungsstand haben.
Ebenso werden wichtige Wahrnehmungen, Beobachtungen und Erfahrungen der Lehrer und Erzieher mit den einzelnen Kindern fortlaufend festgehalten und im Pädagogenteam ausgewertet. Damit werden die subjektiven Sichtweisen der einzelnen Pädagogen objektiviert, und das gemeinsame pädagogische Handeln kann zeitnah auf eventuelle Veränderungen abgestimmt werden.
Regelmäßige Eltern- oder Eltern-Kind-Gespräche (mindestens zweimal im Jahr verbunden mit der Übergabe der Lernentwicklungsberichte) dienen dazu, den Entwicklungsprozess zu begleiten und transparent zu machen.
Neben den Bewertungsformen der Pädagogen gegenüber dem Kind sollen Formen der Selbsteinschätzung des Kindes und der Einschätzung der Kinder untereinander im alltäglichen Miteinander praktiziert werden. Dafür eignen sich z.B. die Vorstellung von Projektarbeiten, Beiträge in den Wochenabschlussfeiern etc. oder die Aufforderung zu einer kurzen Selbsteinschätzung vor der Übergabe der Lernentwicklungsberichte.
Für alle Bewertungsformen gilt der pädagogische Grundsatz, dass Kinder niemals beschämt oder bloßgestellt werden dürfen und immer von ihren Stärken, ihrem Können auszugehen ist. Nur so lernen die Kinder von klein auf, dass jeder Mensch über individuelle Stärken verfügt und immer wieder Ermutigung braucht, um Schwierigkeiten zu überwinden. Nur mit einem gestärkten Selbstvertrauen kann sich der Einzelne kooperativ in die Gruppe einbringen.
Durch die individuellen Lernentwicklungsberichte spüren die Kinder, dass schulisches Lernen etwas mit ihnen selbst, mit ihrem ganz persönlichen Leben zu tun hat. Sie sind eine Anerkennung für die aufgebrachten Anstrengungen, für das, was geschafft wurde und spiegeln zugleich etwas vom Leben des Einzelnen in der Gruppe wider. Beim späteren Lesen werden Erinnerungen als Teil des eigenen Lebens lebendig.
Kinder lernen aus eigenem Antrieb, aus Freude, wegen ihres natürlichen Wissensdrangs. Ihnen diesen inneren Motor zeitlebens zu erhalten ist eine der wichtigsten Aufgaben kindorientierter Pädagogik.
Die Schule möchte jedes Kind seinen Fähigkeiten gemäß fordern und fördern und den für es höchstmöglichen Schulabschluss anstreben.
Sie möchte die vielfältigen Begabungen des Kindes entdecken helfen bzw. wecken und es bei der Berufswahl gemäß seinen Neigungen, Begabungen und Wünschen beraten.
Weiterführung bewährter Prinzipien der Primarstufe wie z.B.:
halbjährliche Lernentwicklungsberichte
Fähigkeiten der Selbsteinschätzung als Prinzipien der Sozial- und Selbstkompetenz entwickeln
Zeugnisse bis Jahrgang 8 ausschließlich durch ausführliche Lernentwicklungsberichte
Vergabe der Abschlüsse durch Lernentwicklungsberichte, jedoch ergänzt durch Notenzeugnisse, die ab Jahrgang 9 zur Vorbereitung der Abschlüsse eingeführt werden
Vergabe des Haupt-, qualifizierenden Haupt- und Realschulabschlusses nach den Regelungen der Thüringer Schulordnung
Es wird von einer zehnjährigen Schulzeit für alle ausgegangen. Deshalb erfolgt die Vergabe des Hauptschul- und qualifizierenden Hauptschulabschlusses parallel zum Realschulabschluss in Jahrgang 10. In Ausnahmefällen kann der Hauptschulabschluss auch nach der Beendigung des 9. Jahrgangs vergeben werden.